Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs Betreuung

Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB´s) Stand Mai 2018

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kurz AGB genannt, gelten für alle Lieferungen und Leistungen des „Herzhunde-Reviers“, vertreten durch Ursula Geiss, im Rahmen der Betreuung des Hundes, für den ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde. Der Inhaber des „ Herzhunde-Reviers“ weist jeden Hundehalter (Eigentümer des zu betreuenden Hundes) bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten AGB´s Bestandteil des Betreuungsvertrages sind. Außerdem hat jeder Vertragsnehmer bei Vertragsabschluss die AGB´s in Papierform erhalten. Jeder Hundehalter, der seinen Hund zur Betreuung dem „Herzhunde-Revier“ übergibt, versichert, in zumutbarer Weise vom Inhalt der AGB´s Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter der mit dem „Herzhunde-Revier einen Vertrag abschließt, ist mit Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

  • Der Hundehalter hatte vor Vertragsabschluss im Rahmen eines Besichtigungs- und Kennlerntermins die Gelegenheit, das Betriebsgrundstück, dessen Einzäunung (1,80 Meter) und die baulichen Anlagen, in welchen der Hund untergebracht wird, in Augenschein zu nehmen. Der Hundehalter erklärt sich mit Art und Beschaffenheit der Anlagen einverstanden.

Das Herzhunde-Revier verpflichtet sich gegenüber dem Hundehalter, die

gebuchten Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Aufenthalts des zu

betreuenden Hundes zu erbringen. Dies beinhaltet für die vereinbarte

Betreuungszeit, dem Hund auf einem umzäunten Privatgelände Indoor

sowie Outdoor ausreichend Freilauf, Beschäftigung, Fütterung (mit dem

mitgebrachten Futter) und Ruhezeiten sowie Sozialkontakt zum Mensch und

anderen Hunden  zu verschaffen. Besonderheiten der Verpflegung sind vom

Hundehalter vor Abgabe des Hundes ausdrücklich zu erwähnen und im

Betreuungsvertrag anzugeben. Es empfiehlt sich, den Hund über ein

Tierregister ( z.B. Tasso, Findefix ) zu registrieren.

  • Hunde sind beim Betreten des Betriebsgeländes an der Leine zu führen. Das Betreten des Betriebsgeländes darf grundsätzlich nur nach Aufforderung erfolgen.
  • Dem Hundehalter ist bekannt, dass die Hunde grundsätzlich unangeleint in Gruppenhaltung und nicht in Einzelzwingern betreut werden. Einzelheiten und Risiken dieser Haltungsform wurden dem Tierhalter vor Vertragsabschluss erläutert. Der Hundehalter erklärt sich mit dieser Haltungsform ausdrücklich einverstanden.
  • Der Hundehalter erklärt ausdrücklich:

– dass er die Risiken einer Beißerei unter den Hunden kennt und in Kauf nimmt, trotz Betreuung und aller Sorgfaltspflicht kann es in einer Hunde – Gruppe auch einmal zu Reibereien und Auseinandersetzungen kommen, die zu Verletzungen führen können.

– die eventuellen Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selbst trägt und das Herzhunde-Revier nicht für eventuell entstandene Schäden haftbar macht.

Das Herzhunde-Revier  behält sich vor, bei Unverträglichkeiten von Hunden untereinander oder Aggressions- und/oder Angstverhalten des Hundes eine Unterbringung im Einzelzimmer vorzunehmen.

In diesem Fall wird der betreffende Hundehalter durch das Herzhunde – Revier umgehend informiert und hat den Hund nach Ermessen des Herzhunde-Reviers und Aufforderung unverzüglich abzuholen oder durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen.

  • Das Herzhunde-Revier bestätigt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Das Herzhunde-Revier haftet für Sachschäden und Schäden an den in Obhut gegebenen Hunden nur soweit, als diese Schäden auf fahrlässiges Handeln des Herzhunde-Revier´s oder deren Beschäftigten zurückzuführen sind.
  • Das Herzhunde-Revier übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüsseln, Spielzeug etc.).
  • Der Hundehalter bestätigt, dass eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung mit aktuellem Versicherungsschutz besteht, mit dem Zusatz „Hundehüter (Dritte) sind eingeschlossen“. (Kopie des Versicherungsscheins bei Abgabe des Hundes)
  • Der Hundehalter bestätigt, dass sein Hund entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist und der Hund mindestens in einem ¼ Jährlichen Zyklus entwurmt wird.

Sollte eine Behandlung durch das Herzhunde-Revier nötig werden, wird diese auf Kosten des Hundehalters durchgeführt.

Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Tierhalter des Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Pensions- und Besucherhunde.

  • Der Hundehalter bestätigt, dass sein Hund eine gültige Impfung gegen Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe, Zwingerhusten und Tollwut hat. Der Impfpass wurde durch die Tierpension eingesehen. Kranke Hunde werden nicht angenommen, auch wenn der Vertrag bereits von beiden Parteien unterzeichnet wurde.

In diesem Fall kann das Herzhunde-Revier vom Vertrag jederzeit zurücktreten. Der Hundehalter hat das Tier unverzüglich abzuholen oder durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen.

  • Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass in Notfällen und bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen die erforderliche Behandlung bei einem Tierarzt erfolgt, der vom Herzhunde-Revier bestimmt wird. Dies wird, soweit möglich im Vorfeld mit dem Hundehalter bzw. den beollmächtigten Personen abgesprochen.

Das Herzhunde-Revier wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Hundehalters eine Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen.

Die Kosten übernimmt der Hundehalter.

  • Der Hundehalter bestätigt, dass seine Hündin nicht läufig ist.

Läufige Hündinnen werden nicht angenommen, auch wenn der Vertrag bereits von beiden Parteien unterzeichnet wurde. In diesem Fall kann das Herzhunde-Revier vom Vertrag zurücktreten. Sollte eine Hundehalter eine läufige Hündin in die Betreuung gegeben haben oder durch eine Zyklusverschiebung eine Läufigkeit auftreten übernimmt das Herzhunde–Revier keinerlei Haftung für einen entstandenen Deckakt bei der Hündin. Alle hierbei entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.

Unkastrierte Rüden werden nur angenommen, wenn sie kein ausgeprägtes Imponier- und Sexualverhalten zeigen.

  • Der Hundehalter bestätigt, dass sein Hund mit Artgenossen sozialverträglich ist und keine Gefahr für Menschen darstellt.
  • Der Hundehalter bestätigt, dass sein Hund steuerlich gemeldet ist.
  • Der Hundehalter bestätigt, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.

Der Hundehalter verpflichtet sich, etwaig nach Vertragsabschluss eintretende seine Person oder den Hund betreffende Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

  • Bei Nichtabholung des Hundes zum vereinbarten Zeitpunkt oder einvernehmlicher Verlängerung der Aufenthaltsdauer werden die zusätzlichen Tage dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

Es ist dem Herzhunde-Revier vorbehalten, bei Nichtabholung des Hundes einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen.

  • Bei Nichtabholung des Hundes spätestens nach drei Tagen, ist es dem Herzhunde – Revier vorbehalten, den Hund ins Tierheim zu bringen. Evtl. Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
  • Unter „Preise“ nicht aufgeführte, evtl. anfallende Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente, Futter etc.) sind bei Abholung des Hundes zu begleichen.
  • Bei mehrtägiger Unterbringung des Hundes gilt ein Pensionsplatz nur als reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt und von beiden Parteien unterzeichnet wurde und die Betreuungspauschale bezahlt wurde.

( 50% bei Reservierung des Pensionsplatzes, Restzahlung bei Abgabe des Hundes.)

Fällig bei Vertragsrücktritt des Hundehalters bis,      1 Woche       30%

3  Tage         50%

24  Stunden   80%

vor dem vereinbarten Termin sind Stornogebühren in Höhe

(Siehe oben) des Gesamtpreises Prozentual zu entrichten.

  • Die Tierpension darf Film-/Fotoaufnahmen des Tieres ausschließlich zur Werbung für das eigene Unternehmen verwenden.
  • Der Hundehalter willigt hiermit unwiderruflich in die Verwendung und Nutzung der von ihm übermittelten persönlichen Daten ein, soweit dieses im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlich ist.

AGB´s     Training

Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB´s) Stand Mai 2018

 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kurz AGB genannt, gelten für alle Lieferungen und Leistungen des „Herzhunde-Reviers“, vertreten durch Ursula Geiss, im Rahmen des zu trainierenden Hundes, für den ein Trainingsvertrag abgeschlossen wurde. Der Inhaber des „ Herzhunde-Reviers“ weist jeden Hundehalter (Eigentümer des in Ausbildung befindlichen  Hundes) bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten AGB´s Bestandteil des Trainingsvertrags sind. Außerdem hat der Vertragsnehmer bei Vertragsabschluss die AGB´s gelesen. Jeder Hundehalter, der mit seinem Hund zum Training dem „Herzhunde-Revier“ beiwohnt, versichert, in zumutbarer Weise vom Inhalt der AGB´s Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter der mit dem „Herzhunde-Revier einen Vertrag abschließt, ist mit Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Die Hundeschule Herzhunde-Revier wird den Hundehalter in der Ausbildung seines Hundes coachen und betreuen sowie über Kommunikation Hund zu Hund wie auch Mensch zu Hund  aufklären.

  • Der Hundehalter ist über das Trainingsangebot und die Preise der Hundeschule informiert.
  • Trainingsinhalt, Dauer und Preis des gewählten Angebotes sind der Homepage der Hundeschule Herzhunde–Revier zu entnehmen. Über die Stundenanzahl beim Einzeltraining entscheidet die Hundeschule Herzhunde–Revier in Absprache mit dem Hundehalter von Stunde zu Stunde anhand der gegebenen Situation und der Fortschritte des Mensch-Hund-Teams.
  • Das Honorar ist sofort zu Kursbeginn / Stundenbeginn im vollen Betrag bar zu entrichten.
  • Bei Kursabbruch / Trainingsabbruch durch den Hundehalter besteht kein Erstattungsanspruch.
  • Bei Abbruch oder Ausfall des Kurses / Einzeltrainings durch die Hundeschule Herzhunde–Revier wird zeitanteilig die Erstattung der bezahlten Beträge durchgeführt oder eine Nachholung der ausgefallenen Stunden vereinbart.
  • Der Hundehalter bestätigt durch Vorzeigen des aktuellen Impfausweises den aktuellen Impfstatus seines Hundes.
  • Versicherungspflicht: Der Hundehalter übergibt eine Kopie der bestehenden Hundehaftpflichtversicherung vor Trainingsbeginn und sichert zu die Folgeprämie bezahlt zu haben, so dass ein aktueller Versicherungsschutz besteht.
  • Haftungsausschluss: Die Haftung der Hundeschule Herzhunde – Revier für grobe Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Angeboten der Hundeschule Herzhunde–Revier erfolgt auf eigene Gefahr. Die Hundeschule leitet den Hundehalter mit seinem Hund in seinem Tun an, dennoch ist der Hundehalter in vollem Umfang für sein Handeln oder das Verhalten seines Hundes haftbar. Der Hundehalter muss nicht jeder Aufforderung der Hundeschule Folge leisten, wenn er sich nicht in der Lage sieht, die Trainingssituation oder Übung zu beherrschen und zu verantworten. Für Unfälle an Personen, anderen Hunden oder Sachschäden haftet die Hundeschule nicht sondern der Hundehalter. Bei Kämpfen oder Rangeleien unter Hunden haftet der jeweilige Hundehalter für etwaige Verletzungen an Hunden und/oder Menschen.
  • Haftungsfreistellungsverpflichtung: Der Hundehalter stellt die Hundeschule Herzhunde-Revier von einer Inanspruchnahme, egal aus welchem rechtlichen Gesichtspunkt, frei; u.a. bei einer Inanspruchnahme aus Tieraufseherhaftung.
  • Die Hundeschule ist berechtigt, Hundehalter, die den Übungsbetrieb erheblich stören des Platzes zu verweisen und aus dem Training auszuschließen
  • Dem Hundehalter ist bekannt, dass kranke Hunde vom Training ausgeschlossen sind. Sollte der Hundehalter einen kranken Hund dennoch mitbringen gehen sämtliche hierbei entstehenden Kosten durch Ansteckung anderer Hunde allein zu Lasten des Hundehalters.
  • Der Hundehalter versichert, in zumutbarer Weise von den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis erlangt zu haben. Der Hundehalter ist mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.